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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1         Abschluss des Veranstaltungsvertrages

Mit Ihrer schriftlichen oder (fern-)mündlichen Anmeldung bieten Sie LAVVU ‑ Gernot Hardes ‑ im folgenden „Veranstalter“ genannt ‑ den Abschluss eines Veranstaltungsvertrages verbindlich an. Melden Sie mehrere Teilnehmer an, haften Sie auch für deren Zahlungsverpflichtung aus dem Veranstaltungsvertrag als Gesamtschuldner. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn der Veranstalter die Anmeldung bestätigt. Weichen Bestätigung und Anmeldung voneinander ab, so gilt die Bestätigung als neues Angebot.

a)        Ein geänderter Vertrag kommt nur dann zustande, wenn Sie innerhalb von 7 Tagen die Annahme erklären, was auch durch die Zahlung des Veranstaltungspreises geschehen kann.

b)        Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn erhalten Sie einen Veranstaltungsplan mit allen notwendigen Einzelheiten. Sollte Ihnen 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ein solcher Veranstaltungsplan noch nicht zugegangen sein, wird im Interesse der ordnungsgemäßen Durchführung der Veranstaltung um einen kurzen Hinweis gebeten.

2         Leistungen

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Beschreibung der Veranstaltung und aus den Angaben in der Veranstaltungsbestätigung. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, werden nur mit schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter verbindlich.

3         Rücktritt/Umbuchung des Teilnehmers

Sie können jederzeit vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten, jedoch nur durch schriftliche Erklärung. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.

a)        Treten Sie eine Veranstaltung nicht an und haben dies nicht zuvor schriftlich angekündigt, müssen Sie den Veranstaltungspreis in vollem Umfang tragen.

b)        Als Aufwandsentschädigung für Vorbereitungen und den blockierten Termin, gelten folgende Rücktrittskosten:

(a)       Bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn 10 %

(b)       Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn 25 %

(c)       Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn 50 %

(d)       Bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn 80 %

(e)       Bei kurzfristiger Anmeldung  siehe 6 b).

c)        Ein Anspruch auf Berücksichtigung von Umbuchungswünschen, die später als 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung beim Veranstalter eingehen, besteht nicht.

d)        Kann ein Teilnehmer aus persönlichen Gründen nicht an der Veranstaltung teilnehmen, kann eine Ersatzperson benannt werden. Bearbeitungsgebühren fallen nicht an.

4         Rücktritt seitens des Veranstalters

Der Veranstalter behält sich vor, Veranstaltungen abzusagen, falls eine im Vertrag angegebene Mindestzahl von Teilnehmern eine Woche vor Veranstaltungsbeginn nicht zustandegekommen ist. In diesem Fall werden auf den Veranstaltungspreis erfolgte Zahlungen erstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

5         Teilnahmebedingungen

a)  Der Veranstalter ist berechtigt, auch ohne Angabe von Gründen Anmeldungen von Einzelpersonen oder ganzer Gruppen abzulehnen.

b)  Bei stark auffälligen Verhaltensweisen von Teilnehmern ist der Veranstalter zum sofortigen Ausschluss derselben berechtigt, ohne daß es der Angabe der Gründe bedarf.

c)  Der Veranstalter ist von eventuellen Krankheiten, Medikament­abhängigkeiten, Allergien (gegen Insektenstiche, Pollen, Sonnenlicht etc.) oder Behinderungen von Teilnehmern bereits bei der Buchung zu unterrichten. Es versteht sich von selbst, daß diese Angaben streng vertraulich behandelt werden. Obwohl die Programme generell auf Gruppen mit behinderten Teilnehmern abgestimmt werden können, behält sich der Veranstalter vor, die Annahme von Anmeldungen - nach eingehender Beratung mit den Gruppenbetreuern - von der Durchführbarkeit der Programme mit Behinderten abhängig zu machen.

d)  Gruppenveranstaltungen mit minderjährigen Teilnehmern (z.B. Schulklassen, Sportvereine) müssen während der gesamten Veranstaltungsdauer von einer verantwortlichen Person (Lehrer, Trainer) begleitet werden, der die alleinige Aufsichtspflicht obliegt.

       

6         Zahlung

a)        Die Zahlung soll durch Überweisung auf das Konto des Veranstalters erfolgen und muss dort spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn gutgeschrieben sein.

b)        Bei Anmeldung wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Veranstaltungspreises fällig. Bei kurzfristigen Anmeldungen (weniger als 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn) ist der gesamte Veranstaltungspreis sofort fällig.

7         Haftung

a)        Der Veranstalter haftet im Rahmen seiner abgeschlossenen Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf ein Verschulden des Veranstalters oder einer von ihm mit der Leitung der Veranstaltung betrauten Personen zurückzuführen sind. Im übrigen erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Es bleibt seitens des Veranstalters ausdrücklich vorbehalten, bei unvorhersehbaren Umständen im nach seiner Einschätzung erforderlichen Umfang vom Veranstaltungsplan abzuweichen.

b)        Im übrigen können Abweichungen einzelner Veranstaltungsleistungen vom Veranstaltungs­plan nicht gerügt werden, die nach Vertragsabschluß notwendig werden, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht wesentlich verändern. Der Veranstalter ist insoweit berechtigt, gleichwertige und für die Teilnehmer zumutbare Ersatzleistungen anzubieten.

c)        Die Haftung des Veranstalters gegenüber dem Veranstaltungsteilnehmer auf Schadenersatz wegen vertraglicher oder vorvertraglicher Ansprüche aus dem Veranstaltungsvertrag ist auf den Veranstaltungspreis beschränkt, soweit der Schaden von ihm oder seinen Verrichtungsgehilfen weder grob fahrlässig noch vorsätzlich herbeigeführt wurde.

d)        Beeinträchtigung oder Ausfall der Leistung durch höhere Gewalt wie, zum Beispiel Unerreichbarkeit des Veranstaltungsortes oder Witterungseinflüsse, berühren nicht den Vergütungsanspruch des Veranstalters.

e)        Die Veranstaltungen werden im Rahmen des Naturschutz- und Landschaftsbetretungsrechtes mit all seinen Beschränkungen durchgeführt. Ergeben sich hieraus während einer Veranstaltung Einschränkungen für den geplanten Ablauf, ist der Veranstalter berechtigt, die Veranstaltung im Sinne dieser Gesetze abzuändern, ersatzweise der Zielsetzung der Veranstaltung gleichwertige Leistungen anzubieten.

f)         Wird Material aus dem Bestand des Veranstalters von Teilnehmern beschädigt, zerstört oder verloren, muß dieses von ihnen durch Zahlung des Anschaffungspreises nach Liste ersetzt werden.

g)        Der Veranstalter ersetzt Materialien der Teilnehmer nur dann, wenn die Beschädigung oder Zerstörung auf das Verschulden des Veranstalters oder seiner Gehilfen zurückzuführen ist.

h)        Der Veranstalter haftet insbesondere nicht

(a)       bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten der Teilnehmer,

(b)       bei Personen- oder Sachschäden vor dem offiziellen Beginn oder nach dem offiziellen Ende der jeweiligen Veranstaltung und

(c)       für Risiken, die nicht vorhersehbar, nicht beeinflussbar oder nicht zu vertreten sind.

8         Beanstandungen

a)        Etwaige Beanstandungen sind sofort der örtlichen Veranstaltungsleitung mitzuteilen, damit diese Gelegenheit zur Abhilfe hat.

b)        Diesbezügliche Ansprüche müssen innerhalb von 4 Wochen nach dem vereinbarten Rückkehrdatum schriftlich beim Veranstalter geltend gemacht werden.

c)        Die Anerkennung von Ansprüchen kann erst danach und nur vom Veranstalter selbst erfolgen; sie bedarf der Schriftform. Sämtliche Ansprüche verjähren 6 Monate nach Veranstaltungsende.

9         Unwirksamkeit einzelner Klauseln

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im übrigen wirksam. An Stelle der ungültigen Regelung gilt dann diejenige wirksame Regelung als vereinbart, durch die der von den Parteien in der Vereinbarung übereinstimmend angestrebte wirtschaftliche Zweck soweit wie möglich erreicht wird. Dies gilt auch für den Fall einer Regelungslücke.

10     Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird der Ort des Sitzes des Veranstalters vereinbart.

Zuständig ist damit das Amtsgericht Bochum.